Ukraine: Merkblatt für Kantone zur Durchsetzung der Sanktionen gegen Russland

Bern, 01.04.2022 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist für den Vollzug der Sanktionen im Finanz- und Güterbereich zuständig. Dabei arbeitet es auch eng mit den Kantonen zusammen. Zu diesem Zweck hat das SECO am 1. April 2022 die relevanten kantonalen Stellen mit einem Merkblatt über deren Meldepflichten informiert.

Das SECO hatte festgestellt, dass es in verschiedenen Kantonen Unsicherheiten und offene Fragen rund um die Durchsetzung der internationalen Sanktionen gegen Russland gab. Daraufhin klärte Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), in einem Austausch mit den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) sowie der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Bedürfnisse der Kantone in dieser ausserordentlichen Situation.

Das neue Merkblatt beschreibt die Rechtsgrundlage, die wichtigsten Begriffe und die Rolle der Kantone bei der Durchsetzung internationaler Sanktionen. Insbesondere erläutert es die Meldepflichten von Handelsregister-, Grundbuch- und Steuerämtern.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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