Ukraine: Umsetzung weiterer EU-Sanktionen gegen Russland
Bern, 29.06.2022 - Angesichts der anhaltenden russischen Militäraggression in der Ukraine hat der Bundesrat am 29. Juni 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland verhängt. Damit ist der Entscheid des Bundesrates vom 10. Juni 2022, auch das neueste Sanktionspaket der EU zu übernehmen, umgesetzt. Die Massnahmen treten am 29. Juni 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
Mit dem Entscheid vom 29. Juni 2022 setzt die Schweiz die neuen Massnahmen um, die die EU am 3. Juni 2022 angesichts der anhaltenden Militäraggression Russlands in der Ukraine beschlossen hatte (sechstes Sanktionspaket). Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Übernahme des sechsten Sanktionspakets der EU beschlossen. Daraufhin hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Stellen die Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vorbereitet, um die EU-Sanktionen ins Schweizer Recht übernehmen zu können. Bereits am 10. Juni 2022 hatte das WBF die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen auf den neuesten Stand gebracht, womit nun über 100 zusätzliche russische und belarussische Personen und Organisationen betroffen sind.
Die neuen Massnahmen umfassen ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland. Analog zu den EU-Sanktionen sind der Kauf, die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport in und durch die Schweiz verboten. Damit ist auch der Handel mit Erdöl und Erdölerzeugnissen mit Bestimmungsort Schweiz untersagt. Hinzu kommt ein Verbot für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen. Ausserdem sieht das Embargo unabhängig vom Bestimmungsort ein Verbot für die Erbringung von Dienstleistungen einschliesslich Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen für den Transport von Erdöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland vor. Gleich wie in der EU tritt das Embargo in der Schweiz nach Übergangsfristen bis Anfang 2023 schrittweise in Kraft. Die Schweiz importiert russische Erdölerzeugnisse aus den EU-Mitgliedsländern; um den komplexen Übergangsfristen der EU Rechnung zu tragen, sind in der Schweiz Ausnahmen vorgesehen für Erdöl und Erdölerzeugnisse aus Russland, die zuvor rechtmässig in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt wurden.
Im Finanzbereich ist neu die Erbringung von Dienstleistungen wie etwa Audits oder Public-Relations- und Unternehmensberatung für die russische Regierung oder in Russland niedergelassene juristische Personen und Organisationen verboten. Des Weiteren gilt inzwischen auch ein Verbot für Werbung in Inhalten, die von bestimmten russischen Medien wie Russia Today oder Sputnik erstellt oder gesendet werden. Schliesslich wurden verschiedene bereits bestehende Massnahmen mit neuen Ausnahmeregelungen ergänzt oder präzisiert. Insbesondere wurden die Verbote bezüglich der Dienstleistungserbringung für Trusts vervollständigt.
Somit sind die neuen Massnahmen der EU gegenüber Russland in der Schweiz weitgehend umgesetzt, mit Ausnahme der von der EU vorgesehenen Verbote betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen. Der Bundesrat hatte am 27. April 2022 die zuständigen Stellen beauftragt, ihm bis Ende Juni 2022 zu dieser Massnahme Bericht zu erstatten. Am 29. Juni 2022 hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen und dem WBF den Auftrag erteilt, ihm bis Ende August 2022 eine entsprechende Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine zu unterbreiten.
Die neuen Massnahmen treten am 29. Juni 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
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Letzte Änderung 30.01.2024