Weiterbildung

Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden.

Im 2006 wurde die Weiterbildung in die Bundesverfassung aufgenommen und so deren Bedeutung für den Bildungsraum definitiv verankert. Der Bund erhält in der Verfassung den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Das Weiterbildungsgesetz aus dem Jahr 2014 setzt diesen Auftrag um.

Unter die Weiterbildung fällt die Bildung, die in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Im Weiterbildungsgesetz werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb festgelegt. Zudem definiert das Gesetz einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierung der Weiterbildung in den Spezialgesetzen des Bundes.

Letzte Änderung 20.05.2020

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