Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen.
Einerseits enthält es Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz, anderseits Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten.
Mit Reformen wie der Verordnungsrevision zur Arbeitszeiterfassung werden Schritte unternommen, um den Arbeitnehmerschutz aufrechzuerhalten und gleichzeitig seine Handhabung der modernen Arbeitswelt anzupassen.
Letzte Änderung 12.10.2016