Flankierende Massnahmen

Zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden am 1. Juni 2004 sogenannte flankierende Massnahmen (FlaM) eingeführt.

Sie gewährleisten ausserdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen.

Die FlaM wurden in den vergangenen Jahren mehrfach ergänzt und angepasst.

Letzte Änderung 12.10.2016

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