Als technische Handelshemmnisse werden Behinderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bezeichnet.
Der Grund dafür können unterschiedliche technische Vorschriften (Produktevorschriften), die unterschiedliche Anwendung solcher Vorschriften oder die Nichtanerkennung von im Ausland vorgenommenen Konformitätsbewertungen sein. Technische Vorschriften regeln beispielswiese die Beschaffenheit, Verpackung oder Herstellung von Produkten. Sie dienen einem öffentlichen Interesse, wie etwa dem Gesundheits- oder Umweltschutz.
Die Schweiz regelt in Abkommen mit anderen Staaten die Anerkennung von Vorschriften, damit die technichen Handelshemnisse minimiert werden. Bei einem Wegfall der Bilateralen Verträge wäre die Schweiz wie vor 2002 wieder von den technischen Handelshemnissen betroffen.
Letzte Änderung 13.10.2016