Freihandel

Die Schweiz braucht Zugang zu internationalen Märkten. Daher sind Freihandelsabkommen zur Stärkung der Wettberwerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz essentiell.

Die Schweiz verfügt - neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) - gegenwärtig über ein Netz von mehreren Freihandelsabkommen (FHA) mit mehr als 40 Partnern. Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen. Dennoch hat die Schweiz die Möglichkeit, Freihandelsabkommen auch ausserhalb der EFTA abzuschliessen, wie beispielsweise im Fall Japans oder Chinas.

Die Schweiz ist ein stark in die Weltwirtschaft eingebundenes Land, dessen Wirtschaft sich durch eine ausgeprägte internationale Orientierung auszeichnet. Mit seinen rund 8.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist der Schweizer Markt zwar wichtig, aber letztlich auch beschränkt. Unser Wohlstand hängt deshalb zu einem grossen Teil vom internationalen Handel von Gütern und Dienstleistungen sowie von der grenzüberschreitenden Investitionstätigkeit ab. Die stete Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten ist deshalb ein Ziel der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik.

Das beste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist eine weltweite Liberalisierung und Vereinfachung des Handels. Diesen multilateralen Ansatz verfolgt die Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO legt die Grundregeln des grenzüberschreitenden Handels fest. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen zielt die Schweiz darauf ab, ihren Unternehmen einen Zugang zu internationalen Märkten zu verschaffen, der mindestens gleichwertig ist wie jener, von dem ihre wichtigsten ausländischen Konkurrenten (wie die EU, die USA und Japan) profitieren, welche ebenfalls ihre Netze von Freihandelsabkommen ausdehnen. Freihandelsabkommen sind deshalb ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Im Rahmen einer kohärenten Aussenpolitik ist es wichtig, den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auch in der Aussenwirtschaftspolitik gerecht zu werden. Gemäss der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrates stehen für die Auswahl von möglichen Freihandelspartnern vier Kriterien im Vordergrund:

  1. die aktuelle und potenzielle wirtschaftliche Bedeutung eines möglichen Partners;
  2. das Ausmass bestehender oder potenzieller Diskriminierungen, die sich aus Freihandelsabkommen eines möglichen Partners mit wichti­gen Konkurrenten der Schweiz ergeben;
  3. die Verhandlungsbereitschaft des möglichen Partners und die entsprechenden Erfolgsaussichten;
  4. weitere Erwägungen wie z.B. der zu erwartende Beitrag eines Freihandelsabkommens zur wirt­schaftlichen Stabilisierung und Entwicklung eines möglichen Partners oder generell die Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik.

Letzte Änderung 13.07.2023

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