Investitionsprüfung

In den vergangenen Jahren haben vermehrt auch Unternehmen aus aufstrebenden Schwellenländern im Ausland Investitionen getätigt, in gewissen Fällen mit einem industriepolitisch motivierten Hintergrund. Direktinvestitionen in die Schweiz weckten deshalb teilweise Befürchtungen, dass daraus ein Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit resultiert. Der Bundesrat hat sich im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» von Februar 2019 ausführlich mit diesen potentiellen Risiken befasst.

Mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» im März 2020 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Investitionen zu schaffen. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Der Fokus der Investitionsprüfung wird auf staatlich kontrollierte Investoren sowie auf inländische Unternehmen gelegt, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind.

Medienmitteilungen

15.12.2023

Investitionsprüfgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments. Der Fokus der Investitionsprüfung wird auf staatlich kontrollierte Investoren sowie auf inländische Unternehmen gelegt, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind.

10.05.2023

Investitionsprüfgesetz: Bundesrat beschliesst Ausarbeitung eines Entwurfs

Der Bundesrat hat am 10. Mai 2023 vom Vernehmlassungsergebnis zu einem Investitionsprüfgesetz Kenntnis genommen. Die Skepsis gegenüber der Vorlage ist breit, zumal sie die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort schwächt. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende 2023 eine Vorlage auszuarbeiten, die sich auf die für die Sicherheit kritischsten Investitionen beschränkt.

18.05.2022

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz eröffnet. Zuvor hatte das Parlament mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder entsprechende gesetzliche Grundlagen gefordert. Der Bundesrat spricht sich weiterhin gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus. Begründung: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

25.08.2021

Bundesrat legt die Eckwerte einer Schweizer Investitionskontrolle fest

Der Bundesrat hat am 25. August 2021 die Eckwerte einer Kontrolle von ausländischen Investitionen bestimmt. Die Vernehmlassungsvorlage dazu wird voraussichtlich Ende März 2022 vorliegen. Mit der Vorlage soll die Motion Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» (18.3021) umgesetzt werden. Der Bundesrat hat sich bisher gegen die Einführung einer Investitionskontrolle ausgesprochen: Gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

13.02.2019

Bundesrat spricht sich zur Zeit gegen Investitionskontrollen aus, aber für ein Monitoring

Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 den Bericht „Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen“ gutgeheissen. Dieser zeigt auf, dass die Einführung einer Investitionskontrolle derzeit keinen zusätzlichen Nutzen für die Schweiz böte. Hingegen würde eine Beschränkung des Kapitalflusses in die Schweiz die administrative Belastung erhöhen, Unsicherheit schüren und die Attraktivität des Standortes Schweiz schwächen. Der Bundesrat will aber ein Monitoring durchführen und den Bericht innerhalb der nächsten vier Jahre aktualisieren.

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Letzte Änderung 15.12.2023

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