Gesamtarbeitsverträge

"Vertrag vor Gesetz": Nach diesem Motto arbeiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schweiz seit vielen Jahrzehnten in der Sozialpartnerschaft zusammen.

Sie finden passende Lösungen - je nach Branche und Region. Damit tragen die Sozialpartner oftmals dazu bei, dass starren Gesetzeskorsette vermieden werden können. Das WBF pflegt und stärkt die Sozialpartnerschaft.

Letzte Änderung 12.10.2016

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