Wohnen als Voraussetzung für eine ausgeglichene Entwicklung

Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Alle müssen wohnen. Dabei geht es nicht nur um «ein Dach über dem Kopf».

Gute Wohnverhältnisse sind eine wichtige Basis für eine ausgewogene wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Sie fördern die Entfaltung der individuellen Persönlichkeit und können zu tragfähigen familiären und nachbarschaftlichen Beziehungen beitragen.

Sie sind Voraussetzung für eine dynamische Wirtschaft und stellen im internationalen Wettbewerb einen Standortvorteil dar. Zudem gehören Wohngebäude und Wohnungen zur gebauten Umwelt; sie stiften Identität und sind Teil des kulturellen Erbes.

In der Bundesverfassung ist als Sozialziel in Artikel 41 festgehalten, dass sich Bund und Kantone in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung und privater Initiative dafür einsetzen, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Gemäss Artikel 108 der Verfassung fördert der Bund den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Er ist dabei angehalten, namentlich die Interessen von Familien sowie von betagten oder bedürftigen Personen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Artikel 109 der Bundesverfassung beauftragt zudem den Bund, Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen zu erlassen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO gehört zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF und ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Wohnungsfragen.

Das BWO ist für den Vollzug der Bundesgesetze im Bereich der Wohnraumförderung und des Mietrechts zuständig und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung des Wohnraumangebots und des Wohnumfelds sowie der Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.

Letzte Änderung 27.12.2021

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