Der Zivildienst: ein ziviles Mittel des Bundes

Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) ist die zuständige Behörde des Bundes für alle Belange des Zivildienstes.

Zivis leisten bei ganz unterschiedlichen öffentlichen Institutionen und gemeinnützigen privaten Organisationen Einsätze in der ganzen Schweiz. Dabei werden sie vor Ort von diesen sogenannten Einsatzbetrieben geführt.

Am 17. Mai 1992 sprachen sich 82,5 % der Stimmbeteiligten dafür aus, die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes in der Bundesverfassung zu verankern. Am 1. Oktober 1996 trat das Zivildienstgesetz in Kraft, das den Vollzug des Zivildienstes regelt. Verfassung und Gesetz geben dem Zivildienst drei Grundaufträge:

1.    Militärdienstverweigerung und Wehrgerechtigkeit
Der Zivildienst wurde geschaffen, um das Problem der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu lösen. Dieses Ziel wurde erreicht: Seit 1992 sind Verurteilungen wegen Militärdienstverweigerung kein öffentliches Thema mehr.

Die Wehrgerechtigkeit fordert, dass möglichst viele Militärdienstpflichtige ihre Dienstpflicht mit einer persönlichen Dienstleistung erfüllen. Der Beitrag des Zivildienstes besteht darin, dass auch Militärdienstpflichtige, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können, ihre Pflicht mit einem persönlichen Dienst erfüllen können.

2.    Dienstleistungen für die Gemeinschaft
Der Zivildienst hat gemäss Zivildienstgesetz den Zweck, Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu erbringen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Im Jahr 2016 haben Zivildienstpflichtige über 1,7 Millionen Diensttage geleistet. Am meisten Diensttage leisteten Zivis in Gesundheits- und Sozialwesen, gefolgt von Umwelt- und Naturschutz. Der Zivildienst ist mit seinem Fokus auf die Betreuung von betagten Menschen, behinderten Menschen, Kindern und Jugendlichen sowie seinem Beitrag im Umwelt- und Naturschutz dort tätig, wo die Schweizer Gesellschaft am stärksten Unterstützung nachfragt. Er stiftet mit seinen Dienstleistungen auftragsgemäss einen Mehrwert.

3.    Zivile Aufgaben in der Sicherheitspolitik
Auch den dritten Grundauftrag des Zivildienstes erteilt das Zivildienstgesetz. Es legt fest, dass der Zivildienst Beiträge im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation (heute: Sicherheitsverbund Schweiz) zu leisten hat. Entsprechend zählt der Zivildienst zu den Instrumenten der Sicherheitspolitik. Der Zivildienst ist neben dem Grenzwachtkorps das einzige zivile Mittel des Bundes in diesem Be-reich. Zivile Aufgaben in der Sicherheitspolitik können Zivis mit Einsätzen in zwei Tätigkeitsbereichen wahrnehmen: in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe sowie in der Prävention und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und in der Regeneration nach solchen Ereignissen.

Letzte Änderung 27.12.2021

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